Beispiele für asbesthaltige Produkte:
fest gebundene Asbestprodukte:
Asbestzement, Eternit-/Welleternitplatten, Fassadenverkleidungen, Blumenkästen, Heizungsverkleidungen, Rohre, Sanitärwände, Lüftungskanäle, bestimmte alte Bodenfliesen (Floor-Flex), Stand-Aschenbecher.
schwach gebundene Asbestprodukte:
Nachtspeicheröfen, andere Elektrogeräte und Schaltschränke mit den enthaltenen Isolierpappen oder –platten, Dichtungsschnüre, Isolierpappen, Gewebebänder aus Heizungsanlagen/ Öfen/ Lüftungsanlagen, Leichtbauplatten (Promasbest), Ummantelungen und Spritzasbest aus Isolierungen, Cushion-Vinyl-Bodenbeläge (unterseitig mit Asbestpappe beschichtet)
Asbestsanierung nach TRGS 519
In der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe - Asbest) sind die besonderen Schutzmaßnahmen bei Abbruch-, Sanierungs-, und Instandhaltungsarbeiten von Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen sowie der Entsorgung definiert.
Bis vor 20 Jahren war Asbest das am meisten verwendete Isoliermaterial beim Brandschutz und wurde in großem Umfang als Dachdeckung und Fassadenbekleidung eingesetzt (Asbestzement, z. B. Eternit). Erst danach wurde auf die gesundheitsschädliche Wirkung der Asbestfaser reagiert. In Folge des Verschleißes der Materialien werden die gesundheitsgefährdenden Asbestfasern freigesetzt. Abbruch, Sanierung und Entsorgung verlangt deshalb zum Schutz der Arbeitskräfte und der Umwelt besondere Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. Schutzanzüge, Einhausungen, Absaug-vorrichtungen und Befeuchten.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bieten zusätzliche Sicherheit für die Arbeitskräfte. Asbestsanierung kann dementsprechend nicht jeder machen. Das Unternehmen muss seine technische und personelle Kompetenz nachweisen. Das erforderliche Fachwissen im Umgang mit Asbest erwerben unsere Arbeitskräfte auf staatlich anerkannten Lehrgängen.